Vor 50 Jahren wurde der erste offizielle Hundewald, ein hundeskov, eingeweiht. Das war der Hundepark im Jyske Skovhave im Wald Rold Skov im Norden Jütlands. Am 1. Oktober weihte die dänische Umweltministerin Lea Wermelin jetzt Hundewald Nummer 246 in einem dänischen Staatswald ein. Der neue Wald liegt auf der Insel Amager bei Kopenhagen.
Jedes Jahr fünf neue Hundewälder
Seit der erste Hundewald 1970 eröffnet wurde, ist die Zahl der Wälder, in dem Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei laufen lassen können, jedes Jahr um rund fünf neue gewachsen. Hundewälder bieten einen Freiraum für Hunde, deren Besitzer, aber auch alle anderen, die hinaus in die Natur wollen.
„Dieser stadtnahe Hundewald auf Amager gibt vielen Bewohnern im Stadtteil Ørestadt mehr Platz , sich zu entfalten. Hier kann man die Natur genießen und seinen besten Freund mit einem guten Gefühl von der Leine lasse“, sagte Umweltministerin Lea Wermelin bei der Eröffnung des Hundewaldes.
Hundewald darf Artenvielfalt nicht gefährden
Wenn das staatliche Amt für Natur (Naturstyrelsen) ein Gebiet für einen neuen Hundewald auswählt, wird darauf geachtet, wie viele Tiere sich im Wald befindet und ob die Artenvielfalt gefärdet sein könnte. Es wird auch untersucht, wo es im Hundewald Sinn macht, Hundebesitzer mit freilaufenden Hunden von anderen Nutzern des Waldes zu trennen.
Auf der Homepage udinaturen.dk könnt ihr herausfinden, wo sich die Hundewälder befinden. Unter „faciliteter“ gibt es ein Symbol für Hundewälder „hundeskov“. In die Karte hineinzoomen und wenn ihr auf die rot markierten Felder klickt, gibt es mehr Informationen.
Fakten rund um den Hundewald
- Der erste Hundewald wurde im Wald Rold Skov 1970 angelegt.
- Heute gibt es 246 Hundewälder, das entspricht fünf neuen Wäldern im Jahr in den vergangenen 50 Jahren.
- 2012 entstand ein ganz besonderer Hundewald in Støvring bei Rebild in Nordjütland, südlich von Aalborg. Der Wald hat die Form eines Hundes und wird auch liebevoll Der Himmelhund (Himmelhunden) genannt.
- Ab dem 1. Oktober bis zum 31. März dürfen Hunde ohne Leine an (den meisten) Stränden sein. Vorraussetzung ist, dass man die volle Kontrolle über seinen Hund hat und ihn zu jedem Zeitpunkt zu sich gerufen bekommt.
Regeln im Hundewald
In den Hundewäldern des Staatlichen Amtes für Natur darfst du deinen Hund frei laufen lassen – vorrausgesetzt dass du vollkommene Kontrolle, oder es auf dänisch heißt Herrschaft (fuldt herredømme) über deinen Hund hast. Vollkommene Kontrolle heißt, dass der Hundeführer den Hund stoppen kann, wenn er zum Beispiel andere Tiere oder Menschen angreift. Es heißt konkret, dass der Hund engen Kontakt mit dem Hundeführer hat und andere Besucher, Hunde oder wilde Tiere stören darf, zum Beispiel sie bedroht oder ihnen hinterher läuft. Hunde, die nicht sofort auf Zuruf reagieren müssen deshalb an der Leine geführt werden oder bei Fuß gehalten werden. Es obliegt der Verantwortung des Hundeführers, Konflikte zu vermeiden.
Darauf bitte achten
- Zeige Rücksicht – gegenüber anderen Waldbesuchern, der Natur, wilden Tieren und anderen Hunden
- Hunde können für die wilden Tiere in der freien Natur ein Stressfaktor sein – und andere Naturbesucher stören.
- Hunde an der Leine können Hunde, Fahrradfahrer oder Kühe auf einer Weide erschrecken. Vielleicht mag dein Hund andere Hunde, aber nicht alle Hunde mögen vielleicht deinen Hund.
- Sei rücksichtsvoll gegenüber anderen Waldbesuchern, damit keine gefährlichen Situationen entstehen.
- Vergiss nicht, dass alle Hunde, auch die, die sonst friedlich und wohlerzogen sind, einen Jagdinstinkt haben.
Die Regeln gelten auch wenn keine Schilder aufgestellt sind. - Das Staatliche Amt für Natur kann eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn ein Hundebesitzer seinen Hund laufen lässte, ohne dass der Hundebesitzer die Erlaubnis dafür bekommen hat.
Die Regeln für die Wälder der Hundewälder des Staatlichen Amtes für Natur gelten jedoch nicht automatisch in den Kommunen oder privaten Waldbesitzern. Informiere dich deshalb immer beim Waldbesitzer, welche Regeln in seinem Wald gelten.
Stichtag für „Leinen los“ am Strand
Im Sommerhalbjahr vom 1. April bis zum 30. September müssen Hunde am Strand angeleint sein. Der 1. Oktober ist damit auch der Stichtag, ab dem Hunde wieder frei an den Stränden laufen dürfen, und zwar bis zum 31. März. Es ist aber darauf zu achten, dass anderen dadurch kein Schaden zugefügt wird.
An einigen Stränden ist es verboten seinen Hand mitzunehmen – achte deshalb immer auf eventuelle Schilder am Strand.
Foto: Manfred Antranias Zimmer/Pixabay
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